Christian B.: Gericht stoppt Observation in Kiel
Das OLG Schleswig weist die Beschwerde der Polizei Kiel zurück. Christian B. wird nicht länger dauerhaft observiert.
Die Polizei Kiel ist mit ihrer Beschwerde gegen das Ende der Observation von Christian B. gescheitert. Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt – die Behörden wollen den verurteilten Sexualstraftäter dennoch weiterhin eng begleiten.
Kiel, 30. Oktober 2026. Die dauerhafte polizeiliche Observation von Christian B. wird nicht verlängert. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am Freitag die Beschwerde der Polizeidirektion Kiel zurückgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung des Amtsgerichts Kiel vom Donnerstag bestehen.
Die Polizei hatte sich gegen das Ende der Überwachungsmaßnahme ausgesprochen und eine gerichtliche Überprüfung beantragt. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts steht nun fest, dass die bisherige dauerhafte Observation nicht fortgesetzt werden darf.
Neues Gutachten entscheidend für die Bewertung
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist ein aktuelles psychiatrisches Sachverständigengutachten. Demnach gehört der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter nicht zu einer Hochrisikogruppe mit deutlich erhöhter Rückfallgefahr.
Das Gericht sieht weiterhin eine abstrakte Rückfallgefahr. Für die Fortsetzung einer dauerhaften polizeilichen Observation fehlt nach seiner Bewertung jedoch die erforderliche hinreichend konkrete Gefahr.
Ein weiterer sexueller Übergriff könne zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sei derzeit aber weder konkret absehbar noch jederzeit zu befürchten.
Polizei Kiel will weiterhin eng begleiten
Trotz der gerichtlichen Entscheidung kündigt die Polizeidirektion Kiel an, ihre Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr weiterhin auszuschöpfen.
Die zuständigen Behörden wollen ihre Zusammenarbeit und die fortlaufende Bewertung der Sicherheitslage fortsetzen. Auch die Einsatzkräfte der Polizeidirektion Kiel seien für die bestehende Situation sensibilisiert.
Die justizielle Führungsaufsicht bleibt von der Entscheidung unberührt. Christian B. muss weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen.
Wer ist Christian B.?
Der 49-Jährige gilt im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Madeleine McCann als Hauptverdächtiger. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verdächtigt ihn, für den Tod des damals dreijährigen Mädchens verantwortlich zu sein. Eine Anklage in diesem Fall wurde bislang nicht erhoben.
Christian B. ist wegen anderer Sexualstraftaten vorbestraft. Im September 2025 wurde er nach Verbüßung einer siebenjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen. Inzwischen lebt er in Kiel.
Seit seiner Haftentlassung wurde er durch die Polizei observiert. Die Maßnahme war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Überwachung endet – andere Maßnahmen bleiben
Bereits im Juni hatte das Amtsgericht Kiel eine weitere Observation zunächst abgelehnt. Damals hatte das Oberlandesgericht nach einer Beschwerde der Polizei eine Fortsetzung ermöglicht.
Dieses Mal bestätigte das Oberlandesgericht die ablehnende Entscheidung.
Für Christian B. bedeutet das Ende der dauerhaften Observation allerdings nicht das Ende sämtlicher staatlicher Kontrollmaßnahmen. Die Führungsaufsicht und die damit verbundenen Auflagen bestehen weiterhin.
Die Polizei Kiel betont, dass der Schutz der Bevölkerung weiterhin höchste Priorität habe.
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