Fall Bella in Preetz: Ermittlungen gegen Eltern – Wohnhaus durchsucht
Neue Entwicklung im Fall der verstorbenen Bella aus Preetz: Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen die Eltern wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Die Wohnanschrift wird durchsucht.
Nach dem Tod der dreijährigen Bella S. aus Preetz gibt es eine neue Entwicklung: Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen die Eltern wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Am Mittwoch wurde die Wohnanschrift der Familie durchsucht.
Im Fall der verstorbenen dreijährigen Bella S. aus Preetz haben Staatsanwaltschaft und Polizei am 12. August 2026 neue Ermittlungsmaßnahmen bekanntgegeben.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat gegen die Eltern des Kindes ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen eingeleitet.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden besteht der Anfangsverdacht, dass ein möglicher Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte.
Wohnanschrift in Preetz wird durchsucht
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das zuständige Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnanschrift in der Wakendorfer Straße in Preetz.
Seit Mittwochmittag vollstrecken Einsatzkräfte der Polizeidirektion Kiel den Beschluss. Dabei sollen Beweismittel gefunden und gesichert werden. Zudem werde die Umgebung sowie der Fundort der Leiche weiter dokumentiert.
Weitere Einzelheiten machten Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst nicht öffentlich.
Wichtig: Gegen die Eltern besteht derzeit ein Anfangsverdacht. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet nicht, dass ihnen eine strafrechtliche Schuld nachgewiesen ist.
Was bisher im Fall Bella bekannt ist
Die damals dreijährige Bella war am Mittwoch, 5. August, von ihren Eltern als vermisst gemeldet worden. Eine groß angelegte Suche begann, bei der unter anderem Kräfte der Polizeidirektion Kiel, die Bereitschaftspolizei aus Eutin, Diensthunde, Drohnen und Feuerwehrkräfte eingesetzt wurden. (Presseportal)
Am folgenden Morgen, dem 6. August, fanden Einsatzkräfte gegen 9:30 Uhr ein lebloses Kleinkind auf einem Privatgrundstück in der Wakendorfer Straße. Später wurde bestätigt, dass es sich um Bella handelte. (Presseportal)
Die Obduktion ergab nach Angaben der Polizei einen Ertrinkungstod. Hinweise auf eine Gewalttat wurden nicht festgestellt. Bella war aus einem Pool auf dem elterlichen Grundstück geborgen worden. (Presseportal)
Pool war bei erster Suche nicht eingehend durchsucht worden
Besondere Aufmerksamkeit erhielt anschließend der Ablauf der polizeilichen Suche. Einsatzkräfte hatten Wohnung und Grundstück laut Polizei bereits am 5. August gegen 14 Uhr durchsucht. Der Pool sei dabei jedoch lediglich oberflächlich in Augenschein genommen und nicht eingehend durchsucht worden.
Gegen Mitternacht wurden Wohnhaus und Garten erneut abgesucht. Dabei wurde auch der Pool genauer kontrolliert. Trotzdem wurde das Kind zu diesem Zeitpunkt nicht gefunden. Die Polizei kündigte eine interne Aufarbeitung dieser Abläufe an. (Presseportal)
Polizei korrigierte Angaben zum Todeszeitpunkt
Am 7. August hatte die Polizei zunächst erklärt, Bella sei nach damaligem Erkenntnisstand unmittelbar nach ihrem Verschwinden in den Pool gefallen und bereits vor Beginn der polizeilichen Suchmaßnahmen ertrunken.
Diese Aussage wurde wenige Stunden später ausdrücklich korrigiert.
Nach dem Stand der rechtsmedizinischen Untersuchungen ließ sich weder bestätigen, dass Bella unmittelbar nach ihrem Verschwinden in den Pool gefallen war, noch ließ sich der genaue Todeszeitpunkt bestimmen. Sicher sei lediglich gewesen, dass das Kind bereits mehrere Stunden tot war, als es am Donnerstagmorgen geborgen wurde. (Presseportal)
Mit dem nun eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Eltern rückt deshalb auch die Frage nach möglichen Verletzungen von Aufsichts- und Sorgfaltspflichten stärker in den Mittelpunkt der Ermittlungen.
Wie genau es zum Tod der Dreijährigen kam und ob sich der gegen die Eltern bestehende Anfangsverdacht bestätigt, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
Mit KI zusammengefasst und geschrieben, redaktionell überprüft.