Krankenhaus-Reform SH: Was sich für Patienten ändert
Schleswig-Holstein ordnet seine Krankenhäuser neu. Rund 850 Anträge werden geprüft. Wir erklären einfach, was sich für Patienten ändern könnte.
Schleswig-Holstein ordnet seine Krankenhausversorgung neu. Rund 850 Anträge der Kliniken werden derzeit geprüft. Dahinter steckt eine wichtige Frage: Welche Behandlung darf welches Krankenhaus künftig anbieten?
Für Patienten klingt die Krankenhausreform zunächst ziemlich kompliziert. Begriffe wie „Leistungsgruppen“, „Strukturvoraussetzungen“ oder „Maximalversorger“ sagen den meisten Menschen wenig.
Dabei geht es im Kern um etwas ziemlich Einfaches: Nicht jedes Krankenhaus soll künftig automatisch jede Behandlung anbieten können.
Das Land Schleswig-Holstein prüft deshalb derzeit, welche Kliniken für welche medizinischen Behandlungen geeignet sind. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken berichtete darüber am 24. September im Sozialausschuss des Landtags. (schleswig-holstein.de)
Was sind die rund 850 Anträge?
Die Zahl bedeutet nicht, dass es 850 Krankenhäuser in Schleswig-Holstein gibt.
Krankenhäuser konnten für verschiedene medizinische Bereiche Anträge stellen.
Vereinfacht gesagt könnte eine Klinik beispielsweise beantragen:
„Wir möchten auch künftig Hüftoperationen durchführen.“
Für einen anderen Bereich könnte dieselbe Klinik einen weiteren Antrag stellen, beispielsweise für Herzmedizin, Krebsbehandlungen oder bestimmte Operationen.
So kommen landesweit rund 850 einzelne Anträge auf medizinische Leistungen zusammen.
Das Land muss nun entscheiden, welche Krankenhäuser die Voraussetzungen für die jeweiligen Behandlungen erfüllen. (schleswig-holstein.de)
Warum wird das überhaupt gemacht?
Die Krankenhausreform soll dafür sorgen, dass komplizierte Behandlungen häufiger dort durchgeführt werden, wo Ärzte, Personal und technische Ausstattung dafür vorhanden sind.
Ein kleines Krankenhaus könnte beispielsweise weiterhin eine Grundversorgung anbieten, aber nicht unbedingt hochkomplizierte Eingriffe.
Eine größere und spezialisierte Klinik könnte dagegen deutlich mehr Behandlungen übernehmen.
Für Patienten kann das bedeuten:
Für manche Behandlungen könnte der Weg künftig weiter werden.
Dafür sollen solche Eingriffe stärker in Krankenhäusern gebündelt werden, die besonders viel Erfahrung damit haben.
Das Ministerium schreibt selbst, dass künftig möglicherweise nicht jede medizinische Leistung an jedem Krankenhausstandort angeboten werden kann. (schleswig-holstein.de)
Einige Kliniken erfüllen die Anforderungen bisher nicht
Für die Prüfung schaut der Medizinische Dienst unter anderem darauf, ob ein Krankenhaus genügend geeignetes Personal, die notwendige Technik und die erforderlichen Strukturen besitzt.
Bei einem Teil der Anträge fiel die Prüfung bislang negativ aus. Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass diese Behandlung dort gestrichen wird.
Laut Gesundheitsministerium gibt es dafür unterschiedliche Gründe.
Teilweise fehlen Voraussetzungen, die ein Krankenhaus noch nachholen könnte. Bei anderen Anträgen geht das Ministerium davon aus, dass eine Klinik die entsprechende Leistung ohnehin nicht anbietet und ein neuer Aufbau auch nicht notwendig wäre.
In einigen Fällen könnten außerdem technische Probleme bei der Datenerfassung oder schlicht Fehler eine Rolle gespielt haben. (schleswig-holstein.de)
Deshalb ist die Entscheidung noch nicht endgültig.
Kliniken dürfen noch einmal nachbessern
Die betroffenen Krankenhäuser können jetzt Stellung nehmen und weitere Unterlagen einreichen.
Dafür haben sie laut Ministerium bis zum 31. Oktober 2026 Zeit.
Erst danach werden die Unterlagen erneut geprüft und die endgültigen Bescheide vorbereitet. (schleswig-holstein.de)
Für Patienten bedeutet das also: Welche Klinik künftig welche Behandlung anbieten darf, steht derzeit noch nicht überall endgültig fest.
Überraschung bei Schleswig-Holsteins größten Kliniken
Bei den bisherigen Prüfungen gibt es aber auch positive Ergebnisse.
Bislang hat Schleswig-Holstein zwei sogenannte Maximalversorger.
Ein Maximalversorger ist vereinfacht gesagt ein Krankenhaus, das besonders viele medizinische Fachbereiche besitzt und auch sehr schwere oder komplizierte Fälle behandeln kann.
Nach Angaben von Gesundheitsministerin von der Decken zeichnet sich inzwischen ab, dass Schleswig-Holstein künftig mehr als diese bisherigen zwei Maximalversorger haben könnte.
Welche Kliniken diesen Status erhalten könnten, teilte das Ministerium in seiner Mitteilung allerdings noch nicht mit. (schleswig-holstein.de)
Auch Psychiatrien werden neu geordnet
Parallel dazu verändert das Land auch die psychiatrische Krankenhausversorgung.
Auch hier sollen Kliniken künftig bestimmten Leistungsgruppen zugeordnet werden.
Die entsprechenden Entscheidungen sollen nach derzeitiger Planung im Laufe des Jahres 2027 erfolgen.
Die neuen Vorgaben sollen dann zum 1. Januar 2028 vollständig gelten. Damit erhalten die Kliniken zusätzliche Zeit, beispielsweise Personal einzustellen oder notwendige Strukturen aufzubauen. (schleswig-holstein.de)
Ärzte sollen sich künftig digital Hilfe holen können
Zur Reform gehört außerdem ein weiteres großes Projekt.
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wollen gemeinsam das „Telemedizin-Netz Nord-Ost“, kurz TENNO, aufbauen.
Die Idee dahinter ist einfach:
Liegt beispielsweise ein schwieriger Fall in einem kleineren Krankenhaus vor, könnten die Ärzte digital Spezialisten einer anderen Klinik hinzuschalten.
Geplant sind unter anderem Video-Beratungen zwischen Ärzten und sogenannte Televisiten.
Als erste Bereiche nennt das Ministerium die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Notfall- und Unfallversorgung. Später sollen unter anderem auch Rettungsdienste und ambulante Ärzte eingebunden werden. (schleswig-holstein.de)
Wenn die Finanzierung über den Krankenhaustransformationsfonds genehmigt wird, könnte der Aufbau des Netzes ab 2027 beginnen.
Was bedeutet das jetzt für Patienten in Schleswig-Holstein?
Kurz gesagt:
Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein werden künftig stärker aufgeteilt.
Ein Krankenhaus wird möglicherweise nicht mehr jede Behandlung anbieten können. Dafür sollen bestimmte Kliniken auf bestimmte medizinische Bereiche spezialisiert werden.
Wer beispielsweise für eine komplizierte Operation ins Krankenhaus muss, könnte deshalb künftig nicht unbedingt in der nächstgelegenen Klinik behandelt werden.
Welche Krankenhäuser konkret Leistungen bekommen, verlieren oder neu anbieten dürfen, steht allerdings noch nicht endgültig fest.
Die nächsten wichtigen Entscheidungen fallen nach dem Ende des Anhörungsverfahrens ab November 2026.
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