Verkehrskontrollen in Kiel und Plön: Polizei stellt zahlreiche Verstöße fest
Polizei kontrolliert zahlreiche Fahrzeuge in Kiel und im Kreis Plön. Dabei fallen Handyverstöße, fehlende Gurte, Fahrer ohne Führerschein und ein ungesichertes Kind auf.
Bei mehreren Verkehrskontrollen in Kiel und im Kreis Plön hat die Polizei in dieser Woche zahlreiche Verstöße festgestellt. Neben Handy- und Gurtverstößen erwischten die Einsatzkräfte auch Fahrer ohne Fahrerlaubnis. Besonders auffällig: In Kiel wurde ein dreijähriges Kind völlig ungesichert in einem Auto transportiert.
Kiel / Kreis Plön. Die Polizeidirektion Kiel hat in dieser Woche verstärkt den Straßenverkehr in Kiel und im Kreis Plön kontrolliert. Bei den Einsätzen wurden insgesamt Hunderte Fahrzeuge überprüft. Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten zahlreiche Verstöße gegen Verkehrsregeln sowie technische Mängel fest.
Dreijähriges Kind völlig ungesichert im Auto
Am Montag kontrollierten Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers zwischen 13 und 19 Uhr Fahrzeuge am Kieler Rathausplatz. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die Gurtpflicht und die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt.
Neun Autofahrer waren nach Angaben der Polizei nicht angeschnallt. Besonders gravierend war ein weiterer Fall: Ein Fahrer transportierte ein dreijähriges Kind ohne jegliche Sicherung. Das Kind saß weder in einem vorgeschriebenen Kindersitz noch war es angeschnallt.
Den Fahrer erwarten deshalb ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt.
Außerdem ertappte die Polizei neun Personen dabei, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen. Dafür werden jeweils 100 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.
An drei kontrollierten Fahrzeugen fanden die Einsatzkräfte zudem technische Mängel und stellten entsprechende Kontrollberichte aus.
Rund 120 Fahrzeuge im Kreis Plön überprüft
Auch in Ascheberg und an der B76 bei Plön führte die Polizei am Montag Kontrollen durch. Zunächst kontrollierten Einsatzkräfte an der B430 im Bereich Vogelsang in Ascheberg. Später verlagerte die Polizei die Kontrolle an die B76 auf den Parkplatz Fegetasche.
Insgesamt wurden dort rund 120 Fahrzeuge überprüft.
Fünf Personen nutzten während der Fahrt ihr Handy, vier weitere waren nicht angeschnallt. Besonders häufig gab es Probleme mit den vorgeschriebenen Verbandskästen: Bei 18 Fahrzeugen fehlten diese entweder vollständig oder das enthaltene Erste-Hilfe-Material war abgelaufen.
Die Betroffenen müssen einen ordnungsgemäßen Verbandskasten innerhalb weniger Tage bei einer Polizeidienststelle nachweisen. Andernfalls droht ein Verwarngeld von zehn Euro.
Zwei Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Ernster waren zwei weitere Fälle. Nach Angaben der Polizei waren zwei Autofahrer unterwegs, obwohl sie nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügten.
Zusätzlich stoppten die Einsatzkräfte einen E-Scooter, für den keine erforderliche Versicherung bestand. Die Polizei fertigte Strafanzeigen und untersagte jeweils die Weiterfahrt.
23-Jähriger offenbar erneut unter Drogeneinfluss unterwegs
Am Dienstag, 22. September, folgten weitere Kontrollen in Ruhwinkel und Stolpe. Zwischen 12 und 18 Uhr überprüfte die Polizeistation Wankendorf dort rund 50 Fahrzeuge.
Bei 15 Fahrzeugen wurden technische Mängel festgestellt. Ein Fahrer war nicht angeschnallt und muss mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen.
Gegen 13.45 Uhr stoppten die Einsatzkräfte außerdem einen 23 Jahre alten Autofahrer. Einen Führerschein konnte der Mann bei der Kontrolle nicht vorzeigen.
Nach Angaben der Polizei entstand vor Ort zudem der Verdacht, dass der 23-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren sein könnte. Ein Arzt entnahm ihm daraufhin eine Blutprobe.
Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass dem Mann die Fahrerlaubnis bereits zuvor entzogen worden war – ebenfalls im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Gegen den 23-Jährigen wurden entsprechende Anzeigen gefertigt.
Die Polizeidirektion Kiel erklärte, dass die verstärkten Kontrollen der Verkehrssicherheit und der Überwachung der geltenden Verkehrsvorschriften dienen.